Wie erhalte ich eine Verordnung / Rezept?

Eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Dies sind in der Regel Ihr Hausarzt, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen, Allgemeinärzte oder Internisten.

Die erste Therapie muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum Ihrer Verordnung erfolgen.


Zuzahlungen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 % des Verordnungswertes zuzüglich der Rezeptgebühr in Höhe von 10 €. Logopädie und Ergotherapie sind Teil der medizinischen Grundversorgung und gehören zu den Heilmitteln.