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Informationen

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Wie erhalte ich eine Verordnung / Rezept?

 

Eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Dies sind in der Regel Ihr Hausarzt, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen, Allgemeinärzte oder Internisten.

Die erste Therapie muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum Ihrer Verordnung erfolgen.

 

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Zuzahlungen

 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10 % des Verordnungswertes zuzüglich der Rezeptgebühr in Höhe von 10 €. Logopädie und Ergotherapie sind Teil der medizinischen Grundversorgung und gehören zu den Heilmitteln.

 

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